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Trotz Intransparenz und geheimer Prüfberichte: Innenministerium hält Wahlmaschinen für sicher

2. Juni 2006 · Ein Kommentar

Wahlurne

ALTMODISCHES VERFAHREN, ABER SICHER UND TRANSPARENT: PAPIERZETTEL IN DIE URNE
BILD: PIXELQUELLE.DE

Bei allgemeinen Wahlen war in der Vergangenheit der Bundesrepublik Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses ein hohes Gut. Das Verfahren, verborgen in der Kabine auf anonymen Stimmzetteln zu wählen, die Stimmen aber durch ehrenamtliche Wahlvorstände öffentlich auszählen zu lassen, stellt gleichzeitig sicher, daß die Wahl geheim stattfindet, aber das Ergebnis transparent und unter den Augen der Öffentlichkeit festgestellt werden kann. Manipulationen wird so effektiv vorgebeugt.

In immer mehr Kommunen werden jedoch elektronische Wahlgeräte eingesetzt, die am Ende des Wahltages einen kleinen Zettel ausdrucken mit den Summen der auf die einzelnen Kandidaten und Listen entfallenden Stimmen. Was in der Wahlmaschine vorgeht, bleibt sowohl dem Wahlvorstand als auch den Wählern verborgen.

Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums ersetzt hierbei eine Bauartprüfung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig die herkömmliche öffentliche Kontrolle. Eine reichlich merkwürdige Sichtweise, denn: Einsicht in diese Prüfunterlagen erhält man nicht - der niederländische Hersteller der Wahlmaschinen beruft sich auf die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und verhindert dadurch, daß Details zu den Prüfungen von der PTB herausgegeben werden können.

Dennoch empfiehlt das Innenministerium dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, den Einspruch Ulrich Wiesners und anderer Wähler gegen das Ergebnis der Bundestagswahl zurückzuweisen, wie heise.de berichtet. Die Einspruchsführer verfolgen das Ziel, daß der Gesetzgeber dafür Sorge trägt, daß auch bei mit Automaten durchgeführten Wahlen das Prinzip der öffentlichen Kontrolle gewahrt wird.

Beängstigend ist die Begründung, die das Bundesinnenministerium dafür gibt, daß Öffentlichkeit auch nicht über eine Einsichtnahme in die Prüfunterlagen der PTB hergestellt werden dürfe:

“Der Schutz der Betriebsgeheimnisse der Firma Nedap” müsse “auch insbesondere deshalb vorgehen, weil die Geheimhaltung der Betriebsgeheimnisse zusammen mit anderen Faktoren zur Sicherheit des Wahlgerätes und damit der Wahl beiträgt”.

Wenn die Sicherheit der Wahl davon abhängt, daß die Funktionsweise der Wahlgeräte verborgen bleibt, genügt das Verfahren schon deshalb nicht den Anforderungen von Wahlen in einer rechtsstaatlichen Demokratie. Das Konzept Security by Obscurity funktioniert nur selten nachhaltig.

Ich selbst war schon mehrfach Wahlvorstand, wäre dazu aber nicht mehr bereit, wenn in meiner Stadt Wahlmaschinen zum Einsatz kommen. Auch einen Boykott von Wahlautomaten durch die Wähler halte ich für denkbar.

Andere Blogs zum Thema:
gonmag.de
minddebugger.com
fefe.de
zenzizenzizenzic.de

Rubrik: Zeitgeschehen

Ein Kommentar bisher ↓

  • 1 zeineku.de » Petition in Sachen Wahlmaschinen // 8. November 2006 um 12:30 Uhr

    [...] Ich hatte im Juni ja schon mal darüber geschrieben. § 35 WahlG erlaubt den Einsatz von Wahlmaschinen bei Wahlen des Bundes, ohne daß Wahlvorstand oder Wähler nachvollziehen können, was innerhalb der Geräte vorgeht und ohne daß der Öffentlichkeit die Prüfberichte der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zu den Geräten bekannt wären. [...]

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