zeineku.de

Zeichensetzung, Nerdismus und Kunstpfeifen

zeineku.de header image 5

Petition in Sachen Wahlmaschinen

8. November 2006 · Keine Kommentare

wahlurneBILD: PIXELQUELLE.DE

Ich hatte im Juni ja schon mal darüber geschrieben. § 35 WahlG erlaubt den Einsatz von Wahlmaschinen bei Wahlen des Bundes, ohne daß Wahlvorstand oder Wähler nachvollziehen können, was innerhalb der Geräte vorgeht und ohne daß der Öffentlichkeit die Prüfberichte der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zu den Geräten bekannt wären.

Das herkömmliche System der Stimmabgabe mit Zetteln und Urne ist zwar alt, hat aber ganz entscheidende Vorteile: Einerseits ist die Stimmabgabe anonym, weil niemand von einem der vielen Stimmzettel in der Urne auf einen einzelnen Wähler schließen kann.

Gleichzeitig aber ist der Vorgang der Auszählung und der Ergebnisfeststellung für jedes Mitglied des Wahlvorstandes und auch für anwesende Bürger (die Stimmenauszählung ist stets öffentlich!) sehr leicht nachvollziehbar und dadurch kontrollierbar.

Bei Wahlmaschinen ist dies nicht möglich. Am Ende des Wahltages würde der Wahlautomat einfach ein kassenzettelähnliches Journal ausdrucken mit den auf die jeweiligen Parteien und Kandidaten entfallenden Stimmzahlen.

Der Berliner Tobias Hahn hat eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet mit dem Ziel, § 35 WahlG wieder zu streichen. Eine unterstützenswerte Sache - hier kann und sollte man sich als Mitunterzeichner eintragen.

Auf eine andere Weise arbeitet Ulrich Wiesner gegen den Einsatz von Wahlcomputern. Er hat ein Nachprüfungsverfahren zum Ergebnis der letzten Bundestagswahl angestrengt.

Dank an yamb für den Hinweis auf die Petition, die mir bisher entgangen war. Jörg-Olaf Schäfers liefert übrigens auch die nachahmenswerte Idee, den eigenen Wahlkreisabgeordneten auf das Anliegen aufmerksam zu machen. “Mein” Bundestagsabgeordneter hat schon Post.

Rubrik: Netzkultur · Zeitgeschehen

Keine Kommentare bisher ↓

  • Keine Kommentare bisher... Sei der Erste!

Kommentieren