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Metaversums Yumondo meldet sich zurück

21. Mai 2007 · 5 Kommentare

Yumondo - Ihr erinnert Euch? Das waren die Jungs von “Metaversum”, die ihre Projektplanung inklusive der sensiblen Daten von Unbeteiligten als ungeschütztes Wiki führten.

screenshot-yumondo-metaversum-nda

Heute hatte ich eine Einladung zum Betatest im Posteingang und auf derzugehörigen Login-Seite ist ein knackiges “NDA” verlinkt.

Mag ja verständlich sein, daß man keine Details über “Beta”-Projekte in der Öffentlichkeit lesen will. Nach der Formulierung des NDA darf ich Euch aber (nach Registrierung) nichtmal erzählen, daß es Yumondo überhaupt gibt. Nachdem Metaversum also selbst nicht in der Lage war, interne Informationen intern zu halten, werden die User zum Schweigen vergattert.

Und bevor bei Metaversum jetzt jemand auf die Idee kommt, die Anwälte loszuschicken: Ich habe diesen Artikel natürlich geschrieben und veröffentlicht, bevor ich ein Häkchen bei “I have read and accept the NDA, the terms of service and the privacy policy*” gemacht habe. Könnt’ ja in Euer Logfile gucken.

Weil ich gleich nie nicht nix mehr über Yumondo schreiben darf, will ich noch schnell nachschieben, daß sich -glaubt man der Einladungsmail- bei Yumondo demnächst eine “growing number of urban adventurers” einfindet. Wow.

Rubrik: Netzkultur

5 Kommentare bisher ↓

  • 1 ZAF // 21. Mai 2007 um 13:30 Uhr

    Der NDA-Text ist ja nur in Englisch verfasst. Inwiefern hätte so was denn Bestand vor einem deutschen Gericht? Schliesslich ist die Amtssprache in der BRD deutsch und nicht englisch, sie müssen den Text also gar nicht verstehen, Herr Zeineku.

    Viel wichtiger, Yumondo sammelt mit Subscribe to newsletter Daten, es fehlt aber jeglicher Datenschutzhinweis, vom Impressum gar nicht zu reden.

  • 2 niels // 21. Mai 2007 um 13:38 Uhr

    “Der NDA-Text ist ja nur in Englisch verfasst. Inwiefern hätte so was denn Bestand vor einem deutschen Gericht?”

    Wenn sie sich mit ihrem Angebot hauptsächlich an Deutsche wenden, dürfte es in der Tat an der wirksamen Einbeziehung der AGB fehlen.

  • 3 tfk // 21. Mai 2007 um 16:47 Uhr

    Ist so eine NDA überhaupt wirksum? Mal davon abgesehen, dass ich es eher für Quatsch halte - aber egal. Ich meine, ganz ohne “echte” Unterschrift, etc..

  • 4 niels // 21. Mai 2007 um 17:05 Uhr

    tfk: Es kommt darauf an. Theoretisch kann man sowas schon vereinbaren, aber derartige Vereinbarungen müssen sich natürlich an der gewöhnlichen Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen messen lassen und zunächst mal überhaupt wirksam vereinbart werden, was hier wohl nicht der Fall ist.

    Schriftform ist dazu aber nicht nötig.

  • 5 Zoe // 23. Mai 2007 um 14:05 Uhr

    Ja, der NDA war wirklich knackig, weil man ja nichteinmal sagen darf, dass es die Firma gibt. Großer Quatsch, solch ein NDA.

    nun, mein Text ist ebenfalls vorher geschrieben…

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