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Totales Demoverbot bei Heiligendamm gekippt

25. Mai 2007 · 6 Kommentare

Da empfinde ich mehr als klammheimliche Freude: Das zuständige Verwaltungsgericht Schwerin hat -vermutlich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes- das totale Versammlungsverbot in einer kilometerbreiten Zone vor dem Zaun gekippt. Es bleibt nur für den 200 m breiten Schutzstreifen unmittelbar vor dem Zaun bestehen.

Der Versuch der deutschen Gipfelgastgeber, die in Heiligendamm tagenden Politiker vor dem Anblick Demonstrierender zu bewahren, ist damit zum Glück erstmal gescheitert.

Während Regierung und viele Parlamentarier in letzter Zeit eine erschreckende Distanz zu den Grundrechten aufgebaut haben, gibt es offenbar noch Richter, die das Grundgesetz ernstnehmen.

Rubrik: Zeitgeschehen

6 Kommentare bisher ↓

  • 1 Thomas // 25. Mai 2007 um 20:07 Uhr

    Ich sehe darin weniger einen Grund zur Freude, sondern schlicht ein Zeichen dafür das das viel gescholtene System schlicht eben doch funktioniert.

  • 2 niels // 25. Mai 2007 um 23:06 Uhr

    “Ich sehe darin weniger einen Grund zur Freude, sondern schlicht ein Zeichen dafür das das viel gescholtene System schlicht eben doch funktioniert.”

    Und das ist kein Grund zur Freude?

    Die Schelte war in letzter Zeit ja leider nicht immer unbegründet.

  • 3 Thomas // 26. Mai 2007 um 0:09 Uhr

    Ich weiß nicht, freust du dich ebenso aufrichtig über Gerichte die NPD-Demonstrationen erlauben, obwohl die Behörden versucht haben sie zu verhindern. Glaube ich ehrlich gesagt nicht, tue ich ja auch nicht, aber ich akzeptiere es als Bestandteil eines funktionierenden demokratischen Systems.

  • 4 niels // 29. Mai 2007 um 18:53 Uhr

    Ich verstehe Dein Erstaunen nicht so recht. Daß ich für Demonstrationsfreiheit und Bürgerrechte eintrete, hängt nicht davon ab, wer demonstrieren will.

    Grundrechte gelten für jeden. Unabhängig davon, ob ich seine politischen Ansichten teile.

  • 5 Steffino // 2. Juni 2007 um 14:17 Uhr

    tja, zu früh gefreut..

  • 6 niels // 2. Juni 2007 um 16:56 Uhr

    Abwarten. Das BVerfG könnte auch noch mitzureden haben.

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