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Da sage noch einer, die NJW sei dröge Kost. Aktuelles Heft, Seite 3733, das OLG Hamm zu hausgemachter künstlicher Befruchtung mit der Samenspende eines guten Freundes:
b) Die Beklagte ist durch künstliche Befruchtung gezeugt worden. Zweifel an der Richtigkeit der entsprechenden Feststellung des AG bestehen nicht. Vielmehr haben alle Zeugen eine künstliche Befruchtung bestätigt, die Kindesmutter hat Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann während der gesetzlichen Empfängniszeit verneint und der Kläger hat bei seiner persönlichen Anhörung erklärt, es sei medizinisch festgestellt, dass er zeugungsunfähig ist. [...]
d) Zwar ist die künstliche Befruchtung nicht unter Zuhilfenahme ärztlicher Assistenz erfolgt. Vielmehr hat sich die Kindesmutter das Sperma des Zeugen T, das dieser ihr in einem Glasgefäß übergeben hat, nachdem er sich auf der Toilette selbst befriedigt und dabei ejakuliert hatte, mittels einer Spritze aus dem Kinderarztkoffer ihrer Nichte selbst eingeführt. Dies ist vom AG festgestellt und von Zeugen bestätigt worden. [...]
Warum ist das so wichtig, was die Zeugungszeugen hier ausgesagt haben? Nach § 1600 IV BGB ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann ausgeschlossen, wenn das Kind zuvor mit dem Einverständnis des Mannes durch künstliche Befruchtung gezeugt wurde. Die Vorschrift sichert die juristische Vaterschaft in Fällen künstlicher Befruchtung mittels Spendersamen ab.
Wäre dem Kläger hier also der Beweis gelungen, dass die Befruchtung der Kindesmutter nicht “künstlich” im Sinne von § 1600 IV BGB, also stattdessen durch klassischen Sex erfolgte, wäre er aus dem Schneider gewesen. Ebenso hätte er Erfolg gehabt, wenn das Gericht seiner Ansicht gefolgt wäre, dass der Gesetzgeber die Homemade-Variante künstlicher Befruchtung nicht meinte in § 1600 IV BGB.
3 Kommentare bisher ↓
1 refu // 20. Dezember 2007 um 12:40 Uhr
Das lässt das Wort “Kinderarztkoffer” in einem interessanten neuen Licht erscheinen.
2 Hb // 2. Januar 2008 um 21:37 Uhr
Also die Mutti, ihr damaliger, erfolgreicher Lover und ggf. noch ein Beischläfer/Zeuge haben übereinstimmend ausgesagt, dass künstliche Befruchtung mit Zustimmung des Ehemanns vorlag. Hat der Lover dafür einen schriftlichen Nachweis führen können? Ansonsten wären ja zukünftig DNA-Vergleiche sinnlos, wenn Mutti nur genug Zeugen beibringen muß, die das Einverständnis des Ehemanns gehört haben wollen.
3 Hans Kolpak // 25. Februar 2008 um 1:11 Uhr
Tja, isses nun grotesk oder einfach nur lächerlich, was Juristen und Bürokraten aus Eierstöcken und Spermien gebären?
Haben die ihre Doktorspiele vergessen oder kennen die keine aufsteigende Freude mehr?
Hans Kolpak
Biß der Woche
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