Wenn ein normaler Arbeitnehmer zu einer zweitätigen Fortbildungsveranstaltung geschickt wird, spricht er das mit dem Chef kurz ab und fährt. Als Referendar wird man abgeordnet, für zwei Tage, mit Beglaubigungsvermerk und Siegel.
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6. Februar 2008 · Keine Kommentare
Rubrik: Juristisches · Selbstbezogenes
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