Die Veröffentlichung von Christian Fischer und Prof. Friedrich Thießen von der TU Chemnitz, die zur Zeit für so viel Aufruhr sorgt, leidet an einem grundlegenden Mangel. Die Autoren versuchen, durch wirtschaftswissenschaftliche Methoden Rechtsfragen zu klären. Dieser Versuch ist ebenso zum Scheitern verurteilt wie die Untersuchung einer eigentlich wirtschaftlichen Frage mit juristischen Methoden unmöglich wäre.
S. 6 des Aufsatzes:
Die Ziele der sozialen Mindestsicherung werden regelmäßig aus dem Sozialstaatsgebot nach Art. 20 GG und Art. 28 GG abgeleitet. Diese Artikel sind allerdings sehr allgemein formuliert.5 Sie werden daher (nur) als Ermächtigung und Auftrag an den Gesetzgeber angesehen, eine Sozialordnung zu errichten, die u.a. „auf die Herstellung und Wahrung sozialer Gerechtigkeit und auf Abhilfe sozialer Bedürftigkeit“ zielen soll (Bundessozialgericht, 1957, S. 219).
In diesen Ausführungen stecken gleich mehrere Irrtümer. Fälschlicherweise gehen die Autoren davon aus, aus allgemein gehaltenen Rechtssätze des Grundgesetzes könne man keine konkreten Ansprüche ableiten. Völlig unzureichend fassen sie das Verhältnis von Verfassungsrecht und Sozialleistungen zusammen.
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist seit langem anerkannt, dass aus Sozialstaatsprinzip und Menschenwürde direkt die Pflicht des Staates für die Fürsorge gegenüber den Schwachen folgt (BVerfGE 35,202,236; 40,121,133; 82,60). Damit korrespondiert ein Anspruch des Bedürftigen auf Unterstützung.
Sozialleistungen sind kein Almosen, das man beliebig einschränken oder herrunterrechnen kann, sondern verbrieftes Recht derjenigen, die nicht für sich selbst sorgen können.
Weiter führen Thießen und Fischer aus:
Die Sicherung der Würde des Menschen wird meist so interpretiert, dass Hilfen abgesehen von der Sicherung der physischen Existenz auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen, was
• Mobilität,
• die Fähigkeit zur Kommunikation und
• die Teilnahme an üblichen Alltagsvollzügen
einschließt. Der Bundestag fasste 2001 die von ihm aus den Gesetzen erkannten Ziele folgendermaßen zusammen: „Sozialhilfe sichert nicht nur das physische Überleben, sondern ermöglicht auch die Teilhabe am kulturellen Leben.“ Dies wird oftmals mit dem Begriff des „menschenwürdigen Daseins für jedermann“ zusammengefasst.
Damit haben sie im Groben recht, ziehen aber wieder die falschen Schlüsse. Zur Sicherstellung der Menschenwürde zu ermöglichende Teilnahme an Kommunikation und Kultur ist erheblich mehr als der von ihnen zugrundegelegte Bibliotheksbesuch für € 12 pro Jahr.
Völlig daneben liegen sie dann wieder mit den nächsten Sätzen:
Nur grobe Zielvorgaben lassen sich auch aus der Garantie der Menschwürde (Art. 1 I GG) ableiten. Eine gewisse Konkretisierung
findet z.B. in § 27 SGB XII statt. Insgesamt zeigt sich, dass die Ziele der Sozialhilfe relativ grob formuliert sind.
Das mussten sie sich wohl so zurechtzimmern, weil sonst die ganze hübsche Rechnerei später im Text keinen Spaß mehr gebracht hätte.
Eines noch zum Schluss: In der Präambel zum Aufsatz, in dem die Autoren auf die öffentliche Diskussion der letzten Tage eingehen, behaupten sie:
Dies hat den Bedarf nach einer Neuberechnung ausgelöst. Die Studie kommt bei allen Unsicherheiten, die derartigen Studien immer zugrunde liegen, zu dem Ergebnis, dass die tatsächlich gewährten geldlichen Sozialleistungen leicht oberhalb des Rahmens liegen, der durch die festgelegten Ziele der sozialen Mindestsicherung abgedeckt wird.
In der Studie werden daraus keine Konsequenzen abgeleitet.
Gegen Ende des Aufsatztextes auf S. 30 selbst aber liest man:
Wie könnte eine Weiterentwicklung der Leistungen für die soziale Mindestsicherung aussehen?
Für eine pauschale Erhöhung der Geldleistungen für alle Empfänger spricht derzeit nichts. Die Sätze liegen bereits über dem, was mit den formulierten Zielen kompatibel ist.
14 Kommentare bisher ↓
1 SG // 5. September 2008 um 23:13 Uhr
Das Ganze ist offensichtlich ein politisch motivierter Anti-Armutsbericht-Bericht… Mit Wissenschaft hat das m. E. wenig zu tun.
2 John Dean // 6. September 2008 um 17:01 Uhr
Danke für deine Hinweise zu Widersprüchen dieser Studie zu Grundrecht, Sozialrecht und Rechtsprechung!
(Das war der Teil, den ich in der Diskussion zur “Studie” gesucht hatte)
Ich habe diese “Studie” im Spreeblick relativ eingehend mit meiner Ökonomenbrille angeschaut. Ich kann bei besten Willen nicht erkennen, dass Thießen/Fischer damit Wissenschaft betrieben hätten.
P.S.
Ich habe Zeineku als “linksliberales Blog” verlinkt: Ist das so einigermaßen korrekt eingeordnet?
3 niels // 6. September 2008 um 17:33 Uhr
“Ich habe Zeineku als “linksliberales Blog” verlinkt: Ist das so einigermaßen korrekt eingeordnet?”
Da urteile der Leser selbst. Ich halte mich eher für liberal als links, aber solche Schubladen stimmen eh nie ganz.
4 John Dean // 6. September 2008 um 17:56 Uhr
Hast Recht, Niels, ich habs geändert. Hab mich mal ´nen bisschen eingehender durch dein Blog geklickt. Ich finde es jedenfalls schon mal sehr erfreulich, auf einen liberalen Blogger zu stoßen, der nicht nur an “Steuern runter!” denkt und (so meine Einschätzung) sich stärker in der Mitte des Liberalismus befindet.
5 Adieu Kurt, hello Chrome: Blogschau (09/II) // 8. September 2008 um 0:11 Uhr
[...] Hoff wettert gegen die Feststellung der Wissenschaftler, 132 Euro seien völlig ausreichend. Zeineku.de beschäftigt sich mit den Irrtümern der Studie. Dieser wurde nach einigen heftigen [...]
6 Henning // 14. September 2008 um 14:50 Uhr
Genau deshalb lese ich deinen Blog so gerne. Du lässt dich wirklich nicht einer der im Bundestag vertretenen Parteien klar zuordnen. Irgendwie ist von jeder etwas in dir (oder andersrum).
Unterm Strich würde ich aber auch linksliberal sagen. Wenn auch deutlich mehr liberal als links. Nur leider ist liberal ja in Deutschland so sehr mit der FDP verbunden, die ja sehr einseitig liberal ist.
7 niels // 15. September 2008 um 1:09 Uhr
Das stimmt allerdings - in der FDP, wie sie im Moment programmatisch aufgestellt ist, würde ich mich wohl nicht wohlfühlen.
Aber ungewöhnlich ist meine Haltung ja auch nicht gerade. Schließlich ist die große Mehrheit der Deutschen nicht mit einer Partei dauerhaft verbunden, geschweige denn Mitglied.
8 Henning // 15. September 2008 um 9:59 Uhr
Die meisten, die einigermaßen interessiert sind, haben aber einen Favoriten. Den hört man bei dir zumindest nie wirklich raus - falls es ihn gibt.
Aber apropos Mitgliedschaft… hast du mal darüber nachgedacht, in eine Partei einzutreten und mitzuarbeiten?
9 niels // 15. September 2008 um 18:36 Uhr
Klar gibt es die. Aber ich bin meinen Favoriten ja nicht treu ergeben.
Zum Thema Mitgliedschaft: Nachgedacht ja, zu einem Ergebnis gekommen nein. Und um Enttäuschungen gleich zu vermeiden: Die Grünen waren nicht in der engeren Wahl. ;-)
10 John Dean // 15. September 2008 um 20:51 Uhr
Ich schätze mal, dort ist dir das Ökoprofil zu ausgeprägt, und sie sind dir alles in allem zu etatistisch veranlagt.
11 niels // 15. September 2008 um 22:29 Uhr
Ja, das auch.
Im Ökobereich dominiert auch meiner Meinung nach “gut gemeint” statt “gut durchdacht”. Symbolpolitik und heilige Prinzipien sind den Grünen oftmals wichtiger als vernünftige Lösungen.
Und im Bereich Bürgerrechte haben die Grünen nach 2001 ihre Unschuld verloren.
12 Henning // 16. September 2008 um 1:09 Uhr
Irgendwie will mir jetzt aber auch nicht in den Kopf bei welcher Partei du dann ernsthaft darüber nachgedacht hast. Irgendwie fallen mir überall so viele Sachen ein, warum’s nicht passt…
13 niels // 16. September 2008 um 21:14 Uhr
Klar, aber Parteien, die perfekt mit den eigenen Positionen übereinstimmen, gibt es prinzipbedingt wohl für niemanden - es sei denn, man gründet seine eigene. Das geht immer gewissermaßen nach der minimalen Divergenz. :-D
14 Wie böse, habgierige Privatkunden gute Banken in den Ruin trieben // 11. Oktober 2008 um 13:45 Uhr
[...] ein paar Wochen konnte man erleben, was herauskommt, wenn Betriebswirte sich zu Experten in Sachen Sozialrecht und Grundrechte [...]
Kommentieren