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Wie man zum Störer wird

17. Januar 2009 · 2 Kommentare

In Duisburg reicht dafür offenbar, die Fahne Israels aus dem Fenster der eigenen Wohnung hängen zu lassen. Die Details weiß die taz. Bei der Welt findet sich ein Foto der absurden Aktion der Polizei.

Mittlerweile rudert die Duisburger Polizei zurück. Und behauptet, ein Vorgehen gegen diejenigen, die mit Schneebällen in Richtung des fraglichen Fensters geworfen hätten, sei nicht möglich gewesen.

Besonders überzeugend ist das nicht. Der Beamte, der auf dem Foto die Fahne entfernt, sieht jedenfalls recht handfest aus.

Rubrik: Juristisches · Zeitgeschehen

2 Kommentare bisher ↓

  • 1 -thh // 18. Januar 2009 um 2:00 Uhr

    Zum Störer wohl nicht - die Argumentation kann wohl nur auf die Inanspruchnahme von Nichtstörern (”polizeilicher Notstand”) hinauslaufen.

  • 2 niels // 18. Januar 2009 um 15:43 Uhr

    Juristisch hast du natürlich recht. Aber nach meinem Dafürhalten liegen auch dahingehend die Voraussetzungen nicht vor.

    Inanspruchnahme von Nichtstörern dürfte auch nach dem NRW-Polizeirecht nur möglich sein, wenn man gegen die Störer nicht vorgehen kann.

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