„Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität.“
So Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse laut Focus über das jüngste Kassiererinnen-Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin.
Handelt nicht in Wirklichkeit derjenige barbarisch und asozial, der als Politiker das Prinzip der Gewaltenteilung nicht akzeptiert? Ist jemand, der sich auf der Basis von Presseberichten zu einer diffamierenden Rüge der Richter berufen fühlt, die aufgrund der Gerichtsakten und einer umfangreichen Beweisaufnahme entschieden haben, als Mitglied des Bundestagspräsidiums noch tragbar?
2 Kommentare bisher ↓
1 SG (Politik erklärt) // 27. Februar 2009 um 23:06 Uhr
Ja. Aber. Hmmm.
Natürlich ist Thierses Aussage dumm, weil er sicherlich nicht die Akte zu dem Fall gelesen hat, wahrscheinlich nicht mal die Presseerklärung. Auch die Wortwahl (”barbarisch”, “asozial”) ist starker Tobak, zumal für einen Vize-Bundestagspräsidenten.
Aber grundsätzlich muss es einem Politiker erlaubt sein, Gerichtsurteile zu bewerten. Schließlich können der Sache unangemessene Gerichtsurteile ja auch den Anlass zu Gesetzesänderungen geben.
Die Gewaltenteilung sehe ich da nicht gefährdet. Thierse ist ja nicht wirklich gegen die Richter oder das Urteil vorgegangen und hat das meines Wissens auch nicht vor. Ich nehme auch nicht an, dass Du Thierse diesbezüglich wirklich einen materiellen Rechtsverstoß unterstellen wolltest, oder?
2 niels // 28. Februar 2009 um 12:42 Uhr
Ich habe Thierse keine Verletzung objektiven Rechts vorgeworfen, aber die Grenze beanstandungswürdigen Verhaltens beginnt schon, wenn sich jemand politisch unanständig verhält. Dies wiederum ist m. E. insbesondere der Fall, wenn ein Mitglied der Legislative
1. in diffamierender Weise und damit formell inakzeptabel Justizorgane attackiert oder
2. Kritik vorträgt, die sachlich deswegen grob falsch ist, weil sie nur auf unzureichender eigener Unterrichtung oder einer absichtlich verzerrenden Darstellung fußen kann.
Beides beschädigt das Ansehen einer unabhängigen Gerichtsbarkeit und steht damit einem Parlamentarier nicht zu.
Aber -wie schon gesagt-: Das ist eine Frage des Anstandes, nicht der Rechtmäßigkeit.
Kommentieren