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Fehlleistung des Tages

16. März 2009 · 2 Kommentare

“Einerseits regen sich die Leute über mögliche Online-Durchsuchungen auf, andererseits geben sie ihre Daten überall freigebig preis”.

Generalbundesanwältin Monika Harms laut heise.de.

Das Statement von Frau Harms gehört zu den dümmsten Argumenten, die in der Debatte um Bürgerrechte und Datenschutz gebracht werden. Hält sie das wirklich selbst für überzeugend? Ist Monika Harms nicht klar, dass es ein gewichtiger Unterschied ist, ob bei mir zuhause im Wohnzimmer zehn Leute um einen gedeckten Tisch sitzen, die ich zuvor eingeladen habe oder ob fünf Fremde sich mit einem Nachschlüssel Zutritt zu meiner Wohnung verschafft haben, während ich bei der Arbeit bin?

Rubrik: Juristisches · Zeitgeschehen

2 Kommentare bisher ↓

  • 1 steffino // 16. März 2009 um 18:30 Uhr

    datensouveranität, was ist das…

    ich leg mir demnächst ‘ne fussmatte mit dem spruch “herzlich willkommen” zu und häng die wohnungstür einfach aus ;-)

  • 2 Malte S. // 17. März 2009 um 11:05 Uhr

    Die Bundesbehörden gehen doch auch recht freizügig mit Informationen um. Sollte dann nicht auch der Bürger das Recht haben, heimlich in ihre Rechner einzudringen? Oh, ich vergaß ja: Gewaltmonopol des Staates. Aber die Argumentation läßt sich beliebig auf nicht vom gewaltmonopol beeinflusst Bereiche herunterbrechen.
    Frau Harms folgt hier dem Kinderleitsatz “Wer A sagt muss auch B sagen.” Und das Abstraktionsniveau, das für ein wirkliches Verständnis erforderlich ist, hat sie wohl nicht aufbringen können…

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