“Der Holocaust auf Ihrem Teller” - unter diesem Motto hatte die Tierschutzorganisation PETA, hinreichend bekannt für drastische Kampagnen, 2004 eine Plakataktion gestartet. Jeweils ein Fotomotiv aus der Massentierhaltung war neben das Bild von KZ-Insassen gesetzt worden. Mitglieder des Zentralrates der Juden waren gegen die Kampagne erfolgreich zivilrechtlich vorgegangen. Gegen die Entscheidungen hatte Peta Verfassungsbeschwerde eingelegt, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04 und 1 BvR 2620/05 - nicht zur Entscheidung angenommen hat.
PETA unterliegt wegen Holocaust-Vergleich vor dem Bundesverfassungsgericht
26. März 2009 · Keine Kommentare
Rubrik: Juristisches · Zeitgeschehen
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