Kommt § 811 a ZPO bei Esszimmermöbeln zur Anwendung, so spricht man von der Austischpfändung.
Zwangsvollstreckungsrecht in Kalauern, Folge 242
30. März 2009 · Keine Kommentare
Rubrik: Juristisches
Kommt § 811 a ZPO bei Esszimmermöbeln zur Anwendung, so spricht man von der Austischpfändung.
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