Wenn dumme Menschen dummes Zeug schreiben, ist das weder überraschend noch besonders erwähnenswert oder störend. Ich ärgere mich wesentlich stärker, wenn kluge Journalisten, deren Artikel ich sonst sehr gern lese, allzu hölzerne Thesen aufstellen oder wenig überzeugende Schlüsse ziehen.
Nils Minkmar schreibt heute in der Sonntags-FAZ (”Der Staatsanwalt in meinem Bett”, S. 23, online leider nur für Abo-Kunden) zu den Aids-Ansteckungsvorwürfen gegen “Sängerin B.”:
“Die einzige Art, den Ablauf einer sexuellen Handlung festzustellen, ist, dabei zu sein. [...] Gemeint war vielleicht, dass Aussagen vorliegen, die solch ein Verhalten behaupten. Aber es wäre doch auch menschenmöglich, dass es dazu eines Tages eine gegenteilige Aussage gibt. Was aber taugt ein Verfahren, bei dem es in der Natur der Sache liegt, dass es nicht zu entscheiden sein wird, weil Aussage gegen Aussage steht: Sexualität ist halt eine recht intime Angelegenheit, die sich der gerichtsverwertbaren Ausforschung durch die juristischen, medizinischen und eben auch publizistischen Diskurse entzieht.”
Hat Minkmar wirklich bedacht, zu welchen Folgen es führte, Ereignisse, bei denen, zumal im Sexualstrafrecht, nur Tatverdächtiger und mutmaßliches Opfer zugegen waren, der Bewertung durch die Justiz zu entziehen?
4 Kommentare bisher ↓
1 ondamaris // 19. April 2009 um 13:42 Uhr
es geht herrn minkmar wenn ich ihn richtig verstehe doch nicht darum, solcherlei “der bewertung durch die justiz zu entziehen”, wie Sie vorgeben.
sondern zb darum, dass es auch ein persönlichkeitsrecht gibt, und dass nicht alles, was staatsanwaltschaften ermitteln (und was bisher ja nicht mehr als ein vorwurf/verdacht ist), en detail an die medien zu geben
http://www.ondamaris.de/?p=9421
2 AH // 19. April 2009 um 16:27 Uhr
Doch abrufbar:
http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~EA1FA4EEB6E6748DCB84448B7801D2C4F~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell
3 Niels // 20. April 2009 um 13:08 Uhr
Vielen Dank für den Link.
Ausführlicher macht Thomas seinem Ärger Luft.
4 Moss // 25. April 2009 um 14:03 Uhr
@ondamaris: so habe ich das auch verstanden; und zudem wären noch zwei andere Punkte zu bedenken:
– Aus welchem Sachverhalt leitet sich die offenbare Sicherheit der Anklage her, es seien die Viren der «Sängerin B.» gewesen, mit denen er infiziert wurde? Es soll ja auch noch andere HIV-positive Menschen geben und auch noch andere Wege, sich anzustecken. Steht auf den Viren vielleicht «Eigentum von Sängerin B.» drauf?
– Sollte nicht eher der Leichtsinn des ungeschützten Beischläfers mindestens schuldmindernd bewertet werden?
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