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OLG Köln: FON-Geschäftsmodell ist wettbewerbswidrig

7. Juli 2009 · Keine Kommentare

Das Urteil im Volltext. Das OLG Köln hat allerdings die Revision zugelassen. Folglich dürfte sich demnächst der BGH damit befassen, ob das kommerzielle Vermitteln des Sharings privater DSL-Zugänge per WLAN gegen das UWG verstößt.

Via Michael Seidlitz.

Rubrik: Juristisches · Kurz verlinkt · Netzkultur

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