Das Urteil im Volltext. Das OLG Köln hat allerdings die Revision zugelassen. Folglich dürfte sich demnächst der BGH damit befassen, ob das kommerzielle Vermitteln des Sharings privater DSL-Zugänge per WLAN gegen das UWG verstößt.
OLG Köln: FON-Geschäftsmodell ist wettbewerbswidrig
7. Juli 2009 · Keine Kommentare
Rubrik: Juristisches · Kurz verlinkt · Netzkultur
Keine Kommentare bisher ↓
Keine Kommentare bisher... Sei der Erste!
Kommentieren