Je leichter ein inhaltlicher Fehler in einem Zeitungsartikel zu vermeiden ist, desto peinlicher ist er.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat jüngst eine Entscheidung zur Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzte Computer gefällt. Die Kieler Nachrichten schreiben:
Und weil es ein ebenso grundsätzliches wie in der bundesdeutschen Rechtsprechung unterschiedlich gesehenes Thema ist, lässt das Oberverwaltungsgericht in Schleswig binnen eines Monats Berufung zu.
An diesem Satz ist so ziemlich alles hinter dem Komma falsch. Nun nehme ich Journalisten eigentlich nicht übel, wenn ihnen die Feinheiten des verwaltungsrechtlichen Rechtsmittelrechts nicht vertraut sind. Es hätte jedoch in diesem Fall genügt, einfach die Pressemitteilung des Gerichts wörtlich zu übernehmen, die korrekt angibt, welches Gericht die Berufung zugelassen hat und bei welchem sie einzulegen ist:
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen. Gegen das Urteil ist binnen eines Monats Berufung beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht zulässig.
2 Kommentare bisher ↓
1 Muriel // 3. August 2009 um 19:22 Uhr
Immerhin haben sie das “binnen eines Monats” richtig. Hätten ja auch vier Wochen schreiben können, zum Beispiel.
2 JMK // 3. August 2009 um 19:25 Uhr
das “Ding” vor dem Komma verursacht aber auch Schmerzen
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